Entwurf zur Abstimmung. Noch kein Live-Angebot, das Formular sendet nichts.

Wenn eine Wohnung nach einem Todesfall wieder bewohnbar werden muss.

Wir vermitteln Fachbetriebe für Tatort- und Extremreinigung. Diskret, mit Protokoll, meist innerhalb von 24 Stunden vor Ort.

Leerer, bereits geräumter Wohnraum mit Fenster und Holzboden

Was dazugehört und was nicht

Eine Extremreinigung ist kein Putzauftrag. Sie endet erst, wenn der Raum wieder vermietbar ist und nichts mehr daran erinnert.

Der Betrieb übernimmt

  • Sichtung vor Ort und Einschätzung, was tatsächlich zurückgebaut werden muss
  • Entfernung kontaminierter Materialien, oft bis in den Bodenaufbau hinein
  • Desinfektion der betroffenen Flächen durch geschultes Personal
  • Geruchsbeseitigung statt Überdeckung durch Duftmittel
  • Fachgerechte Entsorgung mit Nachweis
  • Protokoll für Versicherung, Eigentümer oder Nachlassverwaltung

Wir tun nicht

  • Fotos von Einsatzorten zeigen, weder hier noch anderswo
  • Adressen, Orte oder Fälle öffentlich nennen
  • Ranglisten oder Karten von Einsätzen führen
  • Angehörige nach dem Einsatz erneut anschreiben
  • Renovierung, Malerarbeiten oder Bodenverlegung vermitteln

Wer bei uns anfragt

Angehörige

Meist am Tag nach der Freigabe durch die Behörden. Sie brauchen jemanden, der die Sache übernimmt, und eine klare Aussage, was es kostet.

Vermieter und Hausverwaltungen

Die Wohnung steht leer und kostet Miete. Hier zählt, wie schnell der Betrieb anfangen kann und ob das Protokoll gegenüber der Versicherung trägt.

Nachlassverwaltung und Betreuung

Gerichtlich bestellt, weisungsgebunden, oft ohne Ortskenntnis. Hier wiegt ein Ansprechpartner mit sauberer Beleglage mehr als der günstigste Preis.

Kosten und wer sie trägt

Der Umfang steht erst nach der Sichtung fest, weil der Aufwand davon abhängt, wie weit die Kontamination in den Bodenaufbau reicht. Was sich vorher sagen lässt:

Was den Aufwand bestimmt

  • Wie lange der Zustand bestand, bevor er entdeckt wurde
  • Ob nur Oberflächen betroffen sind oder auch Estrich und Dämmung
  • Größe der Wohnung und Zugang für die Entsorgung
  • Ob angrenzende Wohnungen mitbetroffen sind

Wer üblicherweise zahlt

  • Angehörige aus dem Nachlass, sofern dieser die Kosten deckt
  • Der Eigentümer, wenn die Wohnung wieder vermietbar gemacht wird
  • In Teilen die Gebäude- oder Hausratversicherung, je nach Vertrag
  • Bei ungeklärtem Nachlass das Nachlassgericht über den Verwalter

Betrieb anfragen

Wenn es eilig ist, rufen Sie an. Das Formular ist für alles, was Zeit hat.

0241 0000000

Werktags von 8 bis 20 Uhr. Sie sprechen mit einer Person, nicht mit einer Ansage, und müssen nichts erklären, was Sie nicht erklären wollen.

Bestimmt, ab wann der Betrieb anfangen kann.
Freitext, kein Pflichtfeld.

Ihre Angaben gehen nur an den Betrieb, der den Einsatz übernimmt.

Häufige Fragen

Wie schnell kann jemand vor Ort sein?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, sobald das Objekt freigegeben und der Zugang geklärt ist. Wenn im Umkreis kein Betrieb frei ist, weiten wir den Radius aus und sagen Ihnen das, statt Sie warten zu lassen.

Was kostet die Vermittlung?

Für Sie nichts. Der Betrieb zahlt eine Gebühr, und nur dann, wenn er den Einsatz übernimmt. Auf Ihre Rechnung wirkt sich das nicht aus.

Dürfen wir die Wohnung vorher betreten?

Das entscheiden die Behörden, nicht wir. Solange keine Freigabe vorliegt, darf niemand hinein, auch der Fachbetrieb nicht. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle nach, bevor Sie Schlüssel weitergeben.

Ist die Wohnung danach wieder vermietbar?

Nach der Extremreinigung ist sie frei von Kontamination und Geruch. Malerarbeiten, Bodenbelag und Einbauten sind eine eigene Leistung und gehören nicht zum Einsatz. Der Betrieb sagt Ihnen, was danach noch ansteht.

Erfahren Nachbarn oder Vermieter von der Anfrage?

Von uns nicht. Wir veröffentlichen keine Orte und nennen keine Fälle. Der Betrieb, der den Einsatz übernimmt, sieht Ihre Angaben, sonst niemand.